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Ihre E-Rezepte bei der Beraterapotheke, sicher und zuverlässig einlösen.

Für Online-Einlösungen sollte Ihnen das
**E-Rezept als Ausdruck** vorliegen
oder in der Gematik-App zur Verfügung stehen.

Bitten Sie hierfür Ihre Ärztin/Ihren Arzt bzw. den/die Arzthelfer/in.**

(**Darauf haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch.**)
Sie können diesen Hinweis bei Ihrer Praxis hinterlegen lassen, so dass Sie jedes Mal automatisch einen Ausdruck erhalten.

Sie entscheiden, welcher Apotheke Ihrer Wahl, Sie Zugriff auf Ihre Rezept-Daten geben.


Sofern Ihnen der QR-Code des E-Rezepts vorliegt (als Ausdruck), können Sie entweder mit Ihrem Smartphone oder bequem am Rechner oder Laptop, mit folgenden Möglichkeiten Ihre E-Rezepte auf der Seite  www.die-beraterapotheke.de/erezept einlösen:


Scan-Funktion:

Für den QR-Code steht Ihnen unsere Scan-Funktion zur Verfügung.

Smartphone:

Sie navigieren mit Ihrem Smartphone oder am Rechner/Laptop zur Seite www.die-beraterapotheke.de/erezept und wählen dort den Button "E-Rezept mit Kamera scannen". Es öffnet sich ein Fenster, welches Sie in der Regel mit "erlauben" bestätigen müssen. Anschließend scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code (siehe Bild oben).

Rechner/Laptop:

Am Rechner/Laptop scannen Sie auf der genannten Seite den QR-Code mit Ihrer Kamera des jeweiligen Gerätes. Sie erlauben ebenfalls den Zugriff auf die Kamera und halten den QR-Code vor die Linse Ihres Gerätes.


Bildupload-Funktion:

Alternativ können Sie uns den gesamten Ausdruck des E-Rezeptes als Bild zukommen lassen. 

Smartphone:

Über die Bildupload-Funktion auf der Seite www.die-beraterapotheke.de/erezept wählen Sie den Button "E-Rezept als Bild hochladen". Es öffnet sich am Smartphone Ihre Ordner-Struktur. Dort wählen Sie Ihre Kamera an und fotografieren Ihr gesamtes E-Rezept.
(Bitte stellen Sie sicher, dass das Bild deutlich lesbar ist, um alle Informationen gut erkennen zu können. Den Rest erledigen wir.)

Rechner/Laptop:

Am Rechner/Laptop speichern Sie vorab ein Foto des E-Rezeptes. Wählen Sie den Button "E-Rezept als Bild hochladen" auf der Seite www.die-beraterapotheke.de/erezept . Es öffnet sich Ihre Ordner-Struktur. Sie wählen den Speicherort des E-Rezeptes und laden das Bild hoch.
(Bitte stellen Sie sicher, dass das Bild deutlich lesbar ist, um alle Informationen gut erkennen zu können. Den Rest erledigen wir.)


Gematik-App:

Über die Gematik-App (die vorab kostenlos auf Ihr NFC-fähiges Smartphone installiert werden muss) können Sie die Beraterapotheke anwählen und uns -entweder einen Teil- Ihrer rezeptpflichtigen Medikamente zuweisen oder das gesamte Rezept.



Postversand:

Wenn Sie Ihren Ausdruck des E-Rezeptes lieber per Post senden möchten, stehen Ihnen selbstverständlich unsere bereits vorfrankierten Freiumschläge zur Verfügung. Wenn Sie einen eigenen Umschlag verwenden möchten, erstatten wir Ihnen die Briefmarke i.H.v. 0,85€.
Senden Sie Ihre Rezepte an: db - die Beraterapotheke | Postfach 1362 | 48403 Rheine

Spartipp:

Zusätzlich können Sie bei allen genannten Einlöse-Funktionen auch rezeptfreie Artikel hinzufügen und sich alles in einer Bestellung schicken lassen.
Somit ergibt sich ein weiterer Vorteil, Sie sparen die Versandkosten in Höhe von 3,90 €, da jede Rezeptbestellung versandkostenfrei ist.

Wissenswertes:

E-Rezepte auf der Gesundheitskarte
Rezepte die auf Ihre Gesundheitskarte übermittelt worden sind, können nur in Apotheken vor Ort eingelöst werden. Dort werden die Daten mittels eines Kartenlese-Gerätes bearbeitet. Online-Apotheken sind somit ausgenommen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne dazu: 0800 - 724 08 95

Bisher noch nicht als E-Rezept verfügbar:
Blutzuckerteststreifen Verordnungen


Unsere zahlreichen Diabetes-Kundinnen und -Kunden müssen sich daher noch etwas gedulden, wenn Sie ihre verordneten Streifen über ein E-Rezept einlösen wollen. Diese werden erst in einem nächsten Meilenstein eingeführt und per E-Rezept verschrieben. Somit bleibt es bei Verordnungen für Blutzuckerteststreifen vorerst bei dem klassischen rosa bzw. blauem Rezept.

Wissenswertes:
Bei insulinpflichtigen Diabetikerinnen und Diabetikern dürfen Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten im Rahmen ihrer Therapiefreiheit die Menge an Teststreifen verschreiben, die sie nach ärztlicher Einschätzung benötigen.

Nur bei nicht insulinpflichtigen Diabetiker/inne/n ist die Verordnungsfähigkeit auf 50 Teststreifen pro Behandlung begrenzt.

Extra Vorteil für unsere Kunden:
Bei der Beraterapotheke erhalten Sie mit jeder eingelösten Blutzuckerteststreifen Verordnung einen 2€ Treue Taler.

Diesen können Sie entweder bei Ihrer nächsten Bestellung, auf alle nichtverschreibungspflichtigen Produkte, einlösen. Oder aber zunächst in unserem kostenlosen Talerheft sammeln, um sie dann mit dem jeweiligen Gesamtwert einzulösen. Bis zu 24 € sind möglich.

Das kostenlose Sammelheft liegt entweder Ihrer Bestellung bei oder Sie fordern es an.  -->  Zum Sortiment Blutzucker

Rezepteinlösungen bei der Beraterapotheke. Sicher, diskret und kompetent.

Sicherheit:

Jede Bestellung wird umfangreichen pharmazeutischen Checks unterzogen. Wir prüfen, ob Ihre Medikamente miteinander verträglich sind. 

Wenn Sie uns eine Liste der Medikamente geben, die Sie außerdem einnehmen -auch wenn sie nicht bei uns bestellt wurden- prüfen wir diese gerne mit. Sollten unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auftreten, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Bitte überprüfen Sie die Adresse auf Ihrem Rezept. Wenn das Päckchen an eine andere Adresse verschickt werden soll, als auf dem Rezept vermerkt, so legen Sie bitte Ihrer Bestellung eine entsprechende Information bei.


Rechtliches:

Sind Sie von der Zuzahlung befreit?
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Zuzahlungsbefreiung, damit Ihnen keine Zuzahlungen in Rechnung gestellt werden!

Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung
Wir rechnen die Rezepte direkt mit Ihrer Krankenkasse/Ihrer Krankenversicherung ab. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie eine Rechnung über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen. Diese können Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Zuzahlungs-Befreiung einreichen.

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie das Original-Rezept und eine Kopie des Rezepts gestempelt und unterschrieben von der Beraterapotheke zurück. Natürlich erhalten Sie auch eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung der Kosten einreichen können.

Pharmazeutische Beratung:

Häufig ergeben sich nach dem Arzt-Besuch Fragen zur Medikation. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren pharmazeutischen Fachkräften beraten. In der Ruhe der häuslichen Umgebung und ohne Zuhörer können Sie uns alle Fragen stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Diskret und kostenlos:

0800 - 724 08 95

Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr
Sa. 9 – 14 Uhr

service@die-beraterapotheke.de

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