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Blutzuckerteststreifen können unbegrenzt verordnet werden!


Sie haben immer wieder Probleme mit Ihrem Arzt, weil er Ihnen nicht genügend Blutzuckerteststreifen verordnet? Dies ist bei insulinpflichtigen Diabetikern nach einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe nicht zulässig. Ärzte dürfen ihren Patienten im Rahmen ihrer Therapiefreiheit die Menge an Teststreifen verschreiben, die sie nach ärztlicher Einschätzung benötigen.
Nur bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern ist die Verordnungsfähigkeit auf 50 Teststreifen pro Behandlung begrenzt.

Wenn Sie in insulinpflichtiger Diabetiker sind und nicht so viele Teststreifen verordnet bekommen, wie Sie eigentlich benötigen, dann finden Sie hier das Positionspapier des BVMed. Drucken Sie es doch einfach aus und nehmen es zu Ihrem nächsten Arztbesuch mit!

Sie haben keine Möglichkeit, sich das Informationsblatt auszudrucken? Kein Problem: Rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 724 08 95 an, wir senden Ihnen das Blatt auch gerne kostenfrei zu.